*Die Empfehlungs-Aktion kann nur von eingeschriebenen Studierenden, Alumni oder Dozierenden der SBA in Anspruch genommen werden. Eine Übertragung der 300,- € an die geworbene Person oder Dritte ist nicht möglich, ebensowenig eine Auszahlung in bar. Die Vergütung erfolgt nur dann, wenn sich die geworbene Person eingeschrieben sowie mit dem Studium begonnen hat. Die Weiterempfehlung ist ab dem Datum der Bewerbung ein Jahr gültig. Nach Ablauf eines Jahres kann keine Vergütung mehr erfolgen. Sollten mehrere Personen dieselbe Person werben, so hat derjenige Anspruch auf die Vergütung, dessen Empfehlung als Erste übermittelt wurde. Eigenempfehlungen sind ausgeschlossen.
Der oder die Werbende erhält nach erfolgreicher Einschreibung* eine Gutschrift in Höhe von 300,- Euro als Dankeschön.