Nachteilsausgleich

Damit Studieren für alle möglich ist.

Eine Behinderung, chronische Erkrankung oder längerfristige gesundheitliche Beeinträchtigung muss kein Hindernis für ein erfolgreiches Studium sein. Wenn Ihre persönliche Situation Ihr Studium oder eine Prüfung erschwert, kann ein individueller Nachteilsausgleich dabei unterstützen, faire und passende Rahmenbedingungen zu schaffen.

Diversity Management an der SBA

Beratungstermin

 

Unser Selbstverständnis

Studierende mit einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung oder einer psychischen Beeinträchtigung haben Anspruch auf einen Ausgleich studienbezogener Nachteile. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Ziel ist die chancengleiche Teilhabe am Studium — nicht die Senkung der fachlichen Anforderungen.

 

Mögliche Maßnahmen

Bei Prüfungen

Zeitverlängerung, Pausenregelung, separater Raum, alternative Prüfungsform, technische Hilfsmittel.

Im Studienverlauf

Modifizierte Fristen, Teilzeit-Studium, individuelle Studienplanung, barrierefreie Materialien.

Im Studienalltag

Barrierefreier Zugang zur Lernplattform, Untertitelung von Lehrvideos, Vorlesefunktion, Gebärdensprach-Dolmetschung auf Anfrage.

Antragsverfahren

  • Antrag formlos schriftlich bei der SBA
  • Nachweis der gesundheitlichen Beeinträchtigung (ärztliches Attest, Schwerbehindertenausweis)
  • Beratungs- und Klärungsgespräch — gemeinsam mit Ihnen werden geeignete Maßnahmen festgelegt
  • Schriftlicher Bescheid, bei Ablehnung ist ein Widerspruch möglich

Die Angaben werden vertraulich behandelt und nicht ohne Ihre Zustimmung weitergegeben

 

Weiterführende Informationen und Leitfäden

Ausführliche Informationen, Leitfäden und Ansprechpartner*innen zu Diversity und Nachteilsausgleich finden Sie zentral auf der Seite Diversity Management der Steinbeis Hochschule.

Wir beantworten Ihre Fragen
Josephine Hettich
Gleichstellungsbeauftragte

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Jutta Dobrinoff
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