Ihr Studium finanzieren – flexibel, transparent, planbar

Wir bieten Ihnen mehrere Wege, das monatliche Studienentgelt zu strecken, Vorleistungen anzurechnen und externe Fördermittel zu nutzen.

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Unser Ziel: sorgenfrei studieren.

  • Monatliche Raten statt Einmalzahlung: Sie zahlen bequem in monatlichen Beträgen über die Regelstudienzeit.
  • Bis zu 50 % Studienleistungen anrechenbar: Berufliche Weiterbildungen oder bereits erbrachte Studienleistungen können anerkannt werden – Sie sparen Zeit und Geld.
  • Streckungsoptionen für Bachelor (bis zu 60 Monate) und Master (bis zu 48 Monate) – individuelle Planungen möglich.
Monatliche Raten & Streckung

Sie begleichen das Studienentgelt in monatlichen Raten, berechnet anhand der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs.

Sie möchten die Raten weiter reduzieren? Wir bieten für die Bachelor- und Masterstudiengänge Finanzierungsmodelle mit verlängerter Laufzeit an.

Bei Einmalzahlung des gesamten Studienentgeltes erhalten Sie 6 % Nachlass im Bachelor / 4 % im Master. Prüfungs-, Abschluss- und Thesisgebühren fallen nicht an. Kostenfreie Verlängerung um bis zu 12 Monate möglich.

Bereits erbrachte Leistungen anrechnen

Haben Sie bereits ein Studium begonnen, eine berufliche Weiterbildung abgeschlossen oder außerhochschulische Kompetenzen erworben? Bis zu 50 % Ihres Studiums können nach der Lissabon-Konvention angerechnet werden. Für jedes anerkannte/angerechnete Modul erhalten Sie 150 € Rabatt (maximal 1.500 €).

Anerkennung/Anrechnung kann beispielsweise geprüft werden für:

  • Abgeschlossene Bachelor- oder Master-Module aus einem früheren Studium
  • Zertifikatslehrgänge (IHK-Fachwirt*in, Betriebswirt*in u. ä.)
  • Berufsausbildungen mit Bezug zum Studieninhalt
  • Beruflich erworbene Kompetenzen

Eine Anerkennung bzw. Anrechnung kann erst nach Prüfung durch den zuständigen Prüfungsausschuss der Hochschule garantiert werden.

Externe Finanzierungsmöglichkeiten

Neben unseren internen Streckungsmodellen gibt es zahlreiche externe Fördermöglichkeiten.

  • Steuerliche Absetzbarkeit als Werbungskosten
  • Bildungsgutschein / Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG)
  • KfW-Studienkredit / Bildungskredit
  • Stipendien (z. B. Deutschlandstipendium)
  • Arbeitgeber-Finanzierung / Bildungsvereinbarung

Vorteile eines berufsintegrierten Studiums

Weiterhin volles Gehalt

Sie behalten Ihre berufliche Tätigkeit bei und studieren dazu.

Wissen sofort im Job anwendbar

Das Projekt-Kompetenz-Studium verankert Erlerntes direkt in Ihrer Praxis.

Gehaltsentwicklung während des Studiums

Häufig erzielen Studierende bereits während des Studiums eine Gehaltsanpassung.

Häufige Fragen zur Finanzierung

Muss ich das Einschreibeentgelt sofort zahlen?

Das Einschreibeentgelt von 540 € wird einmalig bei Immatrikulation fällig.

Was passiert, wenn ich die Regelstudienzeit überziehe?

Die Verlängerung des Studiums ist um bis zu 12 Monate kostenfrei möglich.

Gibt es einen Rabatt bei Einmalzahlung?

Ja, Sie erhalten 6 % beim Bachelor, 4 % beim Master, wenn Sie das Studienentgelt direkt begleichen.

Wie viele Vorleistungen kann ich anrechnen lassen?

Bis zu 50 % gemäß der Lissabon-Konvention. Der individuelle Umfang wird geprüft, gerne beraten wir Sie persönlich.

Mehr zu Anrechnung/Anerkennung

Wie hoch ist der Rabatt pro anerkanntem Modul?

Pro Modul können 150 € erlassen werden, maximal 1.500 €.

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